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Die Gay-Timeline - Eine Reise durch die Zeit


Moin! Moin!

Willkommen zu unser ersten richtigen Story, hier auf unserem Blog. Wie auf unserem Insta-Account (Check it now out!) befassen wir uns heute etwas genauer mit der Geschichte von Homosexuellen Menschen damals, gestern und heute. Vorab schonmal über Lesben, Transgeschlechtliche Menschen und andere Queerios 🏳️‍🌈 werdet ihr in diesem Beitrag weniger finden. Dies liegt einfach daran, dass damals (im 20. Jahrhundert) eher homosexuelle Männer verfolgt wurden. Von Lesben, Transgeschlechtlichen Menschen und andere Queerios liegen leider wenige Daten vor.

Doch lasst uns einfach mal starten. Wir reisen durch unsere:


Unsere Gay-Timeline:

  • bis 1935

  • 1935 bis 1950

  • 1950 bis 1990

  • 1990 bis heute


Kommt mit von Jahr zu Jahr und erfahrt mehr über LGBT+ damals, gestern und heute. ;-)


Dieser Beitrag entspringt den Information des LSVD


bis 1935

Zur Zeit von Aristokraten und vor der Herrschaft der Nazis über Deutschland.


Bis 1935 wurden nur schwule Männer verfolgt. Sofern diesen Oral- oder Analsex nachgewiesen werden konnte. Dadurch das dies schwer nachzuweisen war, gab es wenige Verurteilungen.

Homosexualität war strafbar und obwohl früh nachgewiesen wurde, dass dies nicht beinflussbar sei, wurden dennoch Strafen (z. B. Gefängnis) verordnet. Lesben wurden damals aber nicht verfolgt.

Über das Leben als schwuler Mann damals erzählt die britische Serie Downton Abbey in der, der Charakter Thomas homosexuell ist. Guckt sie euch gerne mal bei Netflix an :)


von 1935 bis 1950

Eine dunkle Zeit: Homosexuelle zur Zeit der Nazis und in der Nachkriegszeit.

Die Nazis hielten Homosexualität für eine „widernatürliche Veranlagung".

Die Nazis hielten Homosexualität für eine „widernatürliche Veranlagung".

Bis 1935 wurden nur schwule Männer in Deutschland nach § 175 StGB bestraft, wenn ihnen Oral- bzw. Analsex nachgewiesen werden konnte. Dieser Nachweis war schwierig, wenn es keine Zeugen gab und die Männer übereinstimmend behaupteten, sie hätten keine strafbaren sexuellen Handlungen vorgenommen. Die Anzahl der Verurteilten war demnach gering.

Das änderte sich nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten. Die Nationalsozialisten hielten Homosexualität für eine „widernatürliche Veranlagung“, für eine den so genannten „Volkskörper“ schädigende „Seuche“, die „auszurotten“ sei. Bereits kurz nach der Machtergreifung der Nazis, wurden Vereine und ähnliches verboten, zerschlagen und zerstört.

Im Herbst 1934 setzte die systematische Verfolgung homosexueller Männer ein. Die Nazis veränderten 1935 den Wortlaut des § 175 StGB so, dass nunmehr alle sexuelle Handlungen strafbar waren. Bald wurden selbst Zungenküsse bestraft, später reichte allein eine „wollüstige Absicht“ zum Schuldspruch.

Insgesamt waren etwa 10.000 Homosexuelle in den NS-Konzentrationslagt, in die sie in der Regel erst nach Verbüßung ihrer Gefängnis- oder Zuchthausstrafe eingewiesen wurden. In den Konzentrationslagern wurden sie besonders gekennzeichnet, zunächst unter anderem mit einem großen A wie im KZ Lichtenburg, später, nach Einführung einheitlicher Häftlingskategorien ab etwa 1938, mit dem „Rosa Winkel“. Hunderte schwuler Männer wurden auf gerichtliche Anordnung hin kastriert.

 Wusstest du schon? Die Rainbow-Flag war mal zu einem Teil rosa! Wusstest du noch nicht!? Jetzt weißt du es. Als die Regenbogenflagge 1978 entworfen wurde, enthielt sie einen rosa Streifen. Da rosa damals aufwendiger in der Produktion war und infolge dessen die Preise steigen würde, wurde dieser Streifen weggelassen. Interessant? Interessant!

Inwiefern Lesben damals unter dem NS-Regime litten, ist bis heute nicht abschließend geklärt. Da Frauen unter dem Weltbild der Nazis eine zweit rangige Rolle spielten und aus der Öffentlichkeit vertrieben wurden, indem sie den Haushalt führen sollten, wissen wir heute nicht viel darüber, inwiefern auch Lesben damals verfolgt werden.

Das die Schwulenbewegung heute immer noch mehr Präsenz zeigt, hängt mit dem historischen Kontext zusammen. Schwule werden weniger akzeptiert als Lesben. Das war früher so und ist heute immer noch so.

Ein weiteres noch wenig erforschtes Feld ist die Situation von transgeschlechtlichen Menschen im Nationalsozialismus. Aber auch die Erforschung der Geschichte homosexueller Männer im Nationalsozialismus ist längst noch nicht abgeschlossen.


von 1950 bis 1990

Die Situation von Lesben und Schwulen in der Nachkriegszeit und das verschiedene Leben in der BRD und der DDR.

Das Leben von Homosexuellen in der BRD und DDR unterscheid sich sehr. Die DDR fiel hier diesmal wesentlich positiver, als die BRD auf.

Der Krieg war vorbei. Einen konsequenten Schlussstrich unter nationalsozialistisches Unrecht bedeutete der 8. Mai 1945 jedoch nicht. Nach dem Kriegsende verlief die Entwicklung in der DDR und in der BRD sehr unterschiedlich. Die staatliche Verfolgung Homosexueller ging in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert weiter und übertraf bei weitem die Zahl der Verurteilungen während der Weimarer Republik. Auch in Ostdeutschland urteilten viele Gerichte nach dem NS-Gesetz, bevor das Oberste Gericht der DDR 1950 entschied, dass die Weimarer Fassung des Paragrafen anzuwenden sei. Ab Ende der 1950er Jahre wurden homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen in der DDR nicht mehr strafrechtlich verfolgt.


Homosexuelle in der DDR

Die DDR sah Homosexualität als eine widernatürliche Erscheinung des Kapitalismus an, diese würde in der DDR schnell verschwinden . 1950 entschied das oberste Gericht, dass ehemalige NS-Gesetz fallen zu lassen und nur Oral- und Analsex zu verfolgen, sofern diese gesellschaftsgefährdend seien.

Homosexuelle wurden aber weder durch das sozialistische Regime noch durch die Gesellschaft akzeptiert oder wenigstens geduldet. Sie konnten sich nicht outen, ohne ausgeschlossen und diskriminiert zu werden.


Homosexuelle in der BRD

Die BRD sah das anders. Nach dem Krieg kehrte man wieder stark zum christlichen Glauben zurück. Sex vor der Ehe war tabu und Homosexualität wurde ebenfalls nicht geduldet. Homosexuelle wurden gnadenlos verfolgt. Verurteilte erwartete das Gefängnis und der soziale Tod, sodass viele freiwillig sich ums Leben brachten.

1957 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Gesetz des NS-Regimes nicht gegen das Grundgesetz verstoß und die Verfolgung weiter aufgenommen werden sollte.


In beiden Ländern waren also Homosexuelle nicht angesehen und wurden auch nur wenig akzeptiert. Allerdings war das Leben für Homosexuelle in der DDR wesentlich angenehmer. Eine Todesstrafe wegen seiner Homosexualität, war ab 1950 nicht zu erwarten.


Die BRD radikalisiert sich weiter

Die BRD radikalisierte sich nachdem Kriegsende immer weiter, im Bezug auf die Verfolgung von Homosexuellen. Das Gesetz zur Verfolgung, schon bei Handlungen, wie einem Zungenkuss behielt die BRD bei. Das "christliche" Gedankengut sollte weiterhin verfolgt werden und Homosexualität, sei eine Krankheit, vor der es die Bevölkerung zu schützen galt. Als 1975 versucht wurde, dass Gesetz anzuklagen, da es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und nationalistisches Gedankengut enthielt, scheiterten die Kläger*innen.

Urteil: Die Verfolgung soll weiterhin stattfinden, dieses Gesetz lässt sich mit unserer Verfassung vereinbaren.


69.000 Verurteilte und viele Tote...

Schätzungsweise wird davon ausgegangen, dass im Zeitraum der Verfolgung von Homosexuellen in der BRD und DDR etwa 69.000 Menschen aufgrund ihrer Homosexualität verurteilt wurden. Nicht mit einberechnet: Menschen, die sich vor der Sprechung des Urteils ihr Leben nahmen.


1960 - Vorsichtige Schritte in Richtung der Freiheit

Ein Aufstand von Studenten und der Jugend in den 1960ern bewirkte eine Änderung. Gefordert wurde von der Moral der Eltern abzuweichen und Homosexualität nicht mehr zu verfolgen. Das pflegt man als "sexuelle Revolution" zu bezeichnen. Sie hatte zur Folge, dass dem Staat die Befugnis abgesprochen wurde, die "sittliche Ordnung" mit den Mitteln des Strafrechts zu verteidigen. Er sollte nur noch bei sozialschädlichen Handlungen strafen dürfen. Deshalb wurde die Strafbarkeit homosexueller Handlungen unter Erwachsenen in der DDR 1968 und in der Bundesrepublik 1969 aufgehoben. Die Sprecher aller im Bundestag vertretenen Parteien betonten aber bei der Verabschiedung des Gesetzes, dass damit homosexuelles Verhalten nicht gebilligt werde, sondern dass es nach wie vor moralisch verwerflich sei.


1970 - Erlaubt, aber schwierig

In den siebziger Jahren war das Leben von Homosexuellen Menschen immer noch sehr schwierig. Der Großteil der Bevölkerung lehnte Homosexualität weiterhin ab. Man brauchte zwar in der BRD nicht mehr zu befürchten, dass die Polizei vor der Tür stehen könnte, wenn es unerwartet klingelte. Auch war es jetzt sehr viel einfacher, andere Lesben und Schwule zu treffen oder lesbische und schwule Zeitungen zu beziehen, aber ein offenes Zusammenleben als Paar war in der Regel nicht möglich. Ein Coming-out war noch immer existenzgefährdend.



1980 - Die AIDS-Kriese

Einen Fortschritt, brachte die AIDS-Debatte in der BRD in den 1980ern. Die Schwulen erkannten früh die mit Aids verbundenen Gefahren und reagierten darauf in großer Solidarität. Sie schufen binnen kurzem ein breites Netz von Selbsthilfegruppen. Das führte bei vielen der Aktivisten zum öffentlichen Coming-out. Dadurch begannen die Behörden sich daran zu gewöhnen, mit Männern zu verhandeln, die offen als Schwule auftraten.

Die Furcht vor AIDS wurde vor allem von "Ärzten", die sich gegen Homosexuelle aussprachen und durch die bayrischen Politiker und die bayrische Bevölkerung geschürt. Sie bewirkte aber auch, dass nun zum ersten Mal in aller Öffentlichkeit und abends zur Hauptsendezeit des Fernsehens darüber diskutiert wurde, wie Schwule leben und wie sie sexuell mit einander umgehen.

Der Ausgang dieser AIDS-Debatte ist der erste große Erfolg der Schwulen im vergangenen Jahrhundert. Durch ihren engagierten, intelligenten und solidarischen Einsatz ist es gelungen, in der Bundesrepublik eine tolerante, menschliche und vernünftige AIDS-Politik zu etablieren.

Als Folge der AIDS-Debatte fiel in den achtziger Jahren das Stigma der Unsittlichkeit. Der Bundesgerichtshof urteilte damals, es könne heute nicht mehr festgestellt werden, dass das Zusammenleben unverheirateter Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts als sittlich anstößig empfunden werde. Das Zusammenleben stehe deshalb als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit unter dem Schutz des Grundgesetzes.


1990 - Es tut sich was

Nun konnten Lesben und Schwule auch öffentlich zusammenleben, dies hatte die AIDS-Debatte bewirkt. Das führte natürlich zu der Frage, warum Lesben und Schwulen eine Heirat weiterhin verwehrt wird. Die Debatte wurde dadurch beflügelt, dass Dänemark 1989 als erstes Land die "Registrierte Partnerschaft" für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt hatte.

Der „Lesben- und Schwulenverband in Deutschland“, machte sich die Forderung nach Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule zu eigen und trug die Diskussion 1992 zusammen mit den "Schwulen Juristen" mit der "Aktion Standesamt" in die Öffentlichkeit. Damals versuchten rund 250 Lesben- und Schwulenpaare bei den Standesämtern das Aufgebot zu bestellen. Das wurde natürlich abgelehnt, zuletzt 1993 auch vom Bundesverfassungsgericht. Noch nie hatte eine Aktion von Lesben und Schwulen so viel Aufsehen erregt. Die heiratswilligen Lesben- und Schwulenpaare waren in allen Medien präsent. Für manche von ihnen war die "Aktion Standesamt" zugleich das öffentliche Coming-out.

Was hat sich in den letzten 30 Jahren getan?

Ein Rückblick auf die letzten 30 Jahre und der Ehe für alle.

Die Diskussion spitzte sich zum Ende der 1990er immer weiter zu. Vor allem konservative Politiker (CDU/CSU) lehnten sich gegen die Öffnung der Ehe für alle. Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 1998 übernahmen die Grünen und die SPD die Forderung zur Ehe für alle.

Die SPD brach ihr Versprechen und war nach der Wahl nicht mehr bereit. Nach langen Diskussionen entstand dann aber das Lebenspartnerschaftsgesetz.


Die rechtlichen Rahmenbedingen für dieses Gesetz waren nicht günstig. Die Öffnung der Ehe hätte nach damaliger Rechtsauffassung eine Änderung des Grundgesetzes erfordert. Das ist nur mit Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates möglich. Daran war nicht zu denken, weil die CDU/CSU und die FDP gegen die Öffnung der Ehe waren.


Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglichte von August 2001 bis einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft(Verpartnerung). Hierbei war die sexuelle Orientierung der Personen unerheblich. Eine Lebenspartnerschaft war damals (außer der Adoption des Partners/der Partnerin) in Deutschland die einzige Möglichkeit, einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Die Rechtsfolgen dieses Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft wurden den Rechtsfolgen der Ehe in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten zum größten Teil nachgebildet. Zwei Menschen verschiedenen Geschlechts können eine Lebenspartnerschaft rechtlich nicht begründen; für sie ist allein die Ehe das anerkannte Rechtsinstitut. Die Lebenspartnerschaft wurde umgangssprachlich auch „Homo-Ehe“ genannt. Einen Überblick zu den Regelungen der Anerkennung von Partnerschaften von Personen gleichen Geschlechts in anderen Ländern enthält der Artikel eingetragene Partnerschaft.



So wurde 2000 das Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen und 2001 in Kraft gesetzt.


Die Ehe für alle !?

Durch viele Klagen kam die Lebenspartnerschaft, der Ehe für alle immer näher. Sie Unterschied sich nur noch im Namen und der Einschränkung, dass man anders als in der Ehe nicht gemeinsam ein Kind adoptieren konnte.

Die Forderung nach einer wahren Ehe für alle wurde immer lauter. Außerdem waren inzwischen alle Parteien außer der CDU/CSU dafür, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Sie hatten auch die von uns propagierte Rechtsmeinung übernommen, dass die Öffnung der Ehe ohne verfassungsändernde Mehrheit durch einfaches Gesetz erfolgen könne und entsprechende Gesetzesanträge in den Bundestag eingebracht.


Kurz darauf, vor der Bundestagswahl 2017, setzte Volker Beck bei den Grünen den Beschluss durch, dass die Öffnung der Ehe eine unverzichtbare Bedingung für zukünftige Koalitionen sei. Dem folgten kurz darauf die Linken, die FDP und schließlich auch die SPD. Das veranlasste die Bundeskanzlerin zu der Bemerkung in einem Interview, dass man die Abstimmung über diese Frage dem Gewissen der Abgeordneten überlassen solle. Daraufhin konterte die SPD, das ihre Abgeordneten nicht erst nach der Bundestagswahl, sondern schon jetzt ein Gewissen hätten, und setzte durch, dass der Bundestag die fast gleichlautenden Gesetzentwürfe der Linken, der Grünen und des Bundesrats in der letzten Sitzungswoche der vergangenen Legislaturperiode beriet und den Gesetzentwurf des Bundesrats verabschiedete.


Der Vorwurf, das sei überstürzt geschehen, ist formal unrichtig. Die Fraktion DIE LINKE hatte ihren Gesetzentwurf schon Ende 2013 in den Bundestag eingebracht. Der Rechtsausschuss hatte im September 2015 zu den Entwürfen der Linken und der Grünen eine große Anhörung durchgeführt. Aber tatsächlich ist sowohl bei der Anhörung als auch im Bundestag bei den Diskussionen über die Gesetzentwürfen nur darüber diskutiert worden, ob die Öffnung der Ehe durch einfaches Gesetz erfolgen kann. Die Einzelregelungen des Eheöffnungsgesetzes sind nur nebenbei angesprochen.


Der Gleichgeschlechtlichen Ehe wurde 2017 in einer Bundestagssitzung erfolgreich zugestimmt. Allerding stimmten nicht alle dafür Angela Merkel und die CDU/CSU stellten sich dagegen.

In einem Statement begründete Angela Merkel ihr "Nein" zur Ehe für alle, doch die Begründung hinter dieser Entscheidung überzeugt nicht alle.

Fazit


Abschließend können wir also festhalten, dass der Kampf für mehr Rechte der LGBT+ Community bereits lange andauert und ein sehr harter Kampf war und bleibt. Vor allem rechtspopulistische und konservative Menschen (und Politiker) lehnen sich gegen die LGBT+ Community. Dennoch konnten Erfolge errungen werden. Doch das Menschen aufgrund ihrer Homosexualität starben oder Suizid begangen ist nicht akzeptierbar. Es muss sich weiterhin mehr für LGTB+ eingesetzt werden. Auch an unserer Schule!

Es ist Zeit! #zeitzuhandeln

Bis bald hier auf unserem neuen Blog :) Liket diesen Beitrag, wenn er euch gefallen hat und Kommentiert und diskutiert gerne respektvoll miteinander ;-)


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